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Reisespesen–Abrechnung jetzt auch nach österreichischem Steuerrecht

Mai 2011

Mit der PACS Performer Projektcontrolling-Software Projektmitarbeiter kann jeder Mitarbeiter seine Reisespesen nach nationalem Steuerrecht erfassen, in Abhängigkeit davon, welchem Heimatstandort er in der Datenbank zugeordnet ist.
Arbeitet Ihr Unternehmen international, so erfassen alle Berater/ Ingenieure ihre Reisespesen gemäß der steuerlichen Regelung ihres Heimatstandortes – mit Spesenpauschalen für Inland und Ausland, in Abhängigkeit der Abwesenheitszeiten (dreistufig in Deutschland, zehnstufig in Österreich).

Leistungsnachweise für Projektzeiten und Reisekosten gegenüber dem Kunden sind damit ebenso auf Knopfdruck abrufbar wie der Ausdruck einer gesetzeskonformen Reisekostenabrechnung für den Mitarbeiter (Nachweis des Ziellandes, Abwesenheitszeiten, länderspezifische Spesenpauschalen etc.).
Die PACS-Mandantenfähigkeit in der Projektverwaltung (bisher für getrennte Nummernkreisläufe, wie bspw. Rechnungsnummern) wird hierdurch um die Standort-Komponente erweitert. Wird ein Projekt in abweichender Währung fakturiert (bspw. CHF), so erfolgt die Umrechnung der EUR-Spesenpauschalen in die Projektwährung (CHF).

Bei Änderung der steuerlichen Werte für Spesenpauschalen für Inland oder Ausland stellt PACS seinen Kunden die aktualisierten Beträge im Rahmen der Laufenden Servicevereinbarungen zur Verfügung.

 

Kontakt Vertrieb

Michael Marxer
Telefon +49 (0)89 124 716-19
m.marxer(at)pacs-software.com

 

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